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Baumleitplanung im Schillerkiez – Bäume im Schillerkiez richtig bewerten und pflegen

Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes „Lebendiges Quartier Schillerpromenade“ befaßt sich ein Gutachten mit dem Zustand der Straßenbäume. Allerdings gibt es Bedenken bezüglich der Einschätzung von Vitalität und Maßnahmen, der Absicht bei Nachpflanzungen andere Baumgattungen zu verwenden sowie der rudimentären Bürgerbeteiligung.

Wie bekannt leiden Straßenbäume besonders unter Klimawandel und Standort und kämpfen mit Wasser- und Nährstoffmangel. Da bietet ein Gutachten dass sich detailiert mit ihrem Zustand auseinandersetzt und Maßnahmen vorschlägt eine gute Diskussionsvorlage.

Beeindruckend ist zuerst die Genauigkeit der Gehölzbestimmung. Allein acht unterschiedliche Lindenarten bzw. Sorten werden identifiziert. Sie stellen ca. ¾ des Bestandes zuzügl. anderer Ergänzungen. Die Platanen der Schillerpromenade blieben wegen bereits erfolgten Schnittmaßnahmen von den Untersuchungen ausgespart.

Die Bewertung ist im Wesentlichen nachvollziehbar. Demnach ist die Vitalität der 620 Bäume zur Hälfte scheinbar leicht und zu einem Drittel deutlich geschwächt. Erfreulicherweise sehen die Bäume vor Ort mehrheitlich besser aus und deutliche Schadbilder wie am Herrfurthplatz sind aktuell die Ausnahme. Die Regenerationsfähigkeit nach extrem trockenen Jahren scheint unterschätzt. Auch sollte ein Baumalter über 80 Jahre nicht automatisch als Negativfaktor zählen.

Damit der Schillerkiez als Referenzfläche gelten kann wäre eine Fortschreibung bzw. regelmäßige Beobachtung durch einen Auftragnehmer oder die Verwaltung notwendig. Verschlechterung oder Verbesserung des Baumbestandes – auch bezüglich durchgeführter Maßnahmen – könnten so dokumentiert werden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen sind unterschiedlich aufwendig. Die Vergrößerungen der Baumscheiben samt durchgängigem Grünstreifen auf dem Gehweg erscheinen machbar und sinnvoll. Straßenparallele Grünstreifen oder Banquette in denen die Bäume stehen sind bereits seit langem in Siedlungsbereichen mit lockerer Bebauung üblich.

Neue Maßnahmen zur Verbesserung der Wuchs- bzw. Bodenbedingungen dürfen jedoch nicht die Standsicherheit gefährden. Erinnert sei an das Jahr 2017 wo auf Trockenheit Dauerregen und ein Sturm folgte, der vollbelaubte Bäume aushebelte. Ob Banquette ausreichen, die nur das Regenwasser von den Gehwegen aufnehmen, muß sich zeigen und die Option zur Nachrüstung mit Wasserrinnen offen gehalten werden.

Grundsätzlich schwierig und teuer wird es, wenn Tiefbaumaßnahmen wie zusätzliche Regenwasserrinnen auf Gehweg oder Straße sowie unterwurzelungsfähige Stellplätze dazukommen sollen (Vorschläge Leinestraße, Selchower Straße). Gleiches gilt für ein straßenwärtiges Versetzen des Bordsteins bei Aufgabe des Querparkens (Vorschlag Oderstraße). Daneben ist der Parkdruck durch NutzerInnen des Tempelhofer Feldes beträchtlich und bei Verringerung der Stellpätze eine Regelung für ein bevorzugtes Anliegerparken überlegenswert.

Abgängige Bestandsbäume durch klimaresilente andere Gattungen zu ersetzen ergäbe ein unruhiges und dem Gründerzeitquartier nicht angemessenes Straßenbild. Um den alleeartigen Charakter zu erhalten sollte hier entsprechend des Bestandes ergänzt werden. Also meist mit Linden – wie sie die Liste geeigneter Straßenbäume der Gartenamtsleiter aufführt.

Insgesamt muß für den Schillerkiez der Hauptaspekt auf einem realistischen Bestandserhalt liegen. Wenn daraus ein Modellvorhaben werden soll, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen und Teilmaßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit überprüft werden. Diese sollten einfach und quartierweise durchzuhalten sein (und nicht überzogen wie bei der Umgestaltung des Karl-Marx-Platzes, wo Wasserwerke und Denkmalschutz die Notbremse gezogen haben).

Darüberhinaus scheinen die Vorschläge für Neubauviertel wie z. B. die „Buckower Felder“ relevant. Hier können neue Straßenbaumgattungen getestet, bei vertretbarem Aufwand die Pflanzgruben ausreichend groß ausgehoben sowie Wurzelraum unter Stellstreifen o. ä. geschaffen werden.

Über das Gutachten braucht es noch eine breite bürgerschaftliche und fachliche Diskussion bevor überhaupt an eine Umsetzung gedacht werden kann – und zwar vor Ort.

MF

Siehe auch:

Mehrheitlich gegen Investorenprojekt am Hermannplatz

Zur Veranstaltung von SenStadtBauWohnen, „Grundlagenermittlung Hermannplatz“, „Zielgruppenwerkstatt Städtebau, Hochbau u. Denkmalschutz“ am 18.11.21 auf dem Kindlgelände 

Die massiven Zweifel an einem ergebnisoffenen Beteiligungsprozeß zu Karstadt am Hermannplatz haben sich bestätigt.

Die Arbeitsgruppe „Städtebau, Hochbau u. Denkmalschutz“ war z. B. mit mehreren Signa-Vertretern besetzt. Dem in ihrem Auftrag mit der Neubauplanung befaßten Büro Chipperfield wurde die Gelegenheit zu einer ausführlichen PP-Präsentation gegeben. Sie geriet zu einer Mängeldarstellung des Bestandsgebäudes. Dazu kam der Versuch, den Denkmalwert eben dieses – gerade wegen seiner Distanzierung von der Monumentalarchitektur der Vorkriegszeit – komplett unter Denkmalschutz stehende Gebäudes auf das 20er Jahre-Relikt sowie Treppenhäuser u. Untergeschosse (!) zu reduzieren.

Von einem neutralen Denkmalschutzgutachten wird nun erwartet, dass es die bauliche Qualität des Bestandsbaues detailliert erfaßt. Dazu gehört auch das Herausarbeiten seiner städtebaulichen Funktion als sich in die Maßstäblichkeit des Hermannplatzes und seiner Randbebauung einfügender Kaufhausbau.

Die in der kontroversen Diskussion von den anderen Teilnehmern eingebrachten städtebau- u. sozialverträglichen Kompromissansätze wie den Umbau u. eine geringe Aufstockung des Bestandsgebäudes und eine Neunutzung des Parkhauses geben die Mehrheitsmeinung wieder.

Der Hermannplatz an sich ist ein multikodierter Platz. Die bezirkl. Handels- und Zentrenkonzepte sehen ihn und das heutige Kaufhaus als funktionierenden „Anker“ im Gefüge der Einkaufsstraßen und zusammen mit den Neukölln-Arkaden, der Neuen Welt u. dem NKZ am Kottbusser Tor. Durch seine gute Verkehrserschließung fungiert er zugleich als Verteiler für die Nahversorgung und bindet darüber hinaus das Hauptzentrum Alexanderplatz an. Dabei erscheint die Präsentation der Geschäfte bzw. deren Öffnung zum Hermannplatz selbst noch nicht ausgereizt und ein Angebot mit gepflegter Außengastronomie an seinen Rändern vorstellbar. Erhalten, bzw. vergrößert und für den Aufenthalt qualifiziert werden muß eine mittige Freifläche für den Wochenmarkt, als gesellschaftlicher Treffpunkt und als Ort politischer Demonstrationen.

Augenscheinlich ist der Hermannplatz ein leistungsfähiger Verkehrsknoten mit sechs einmündenden Straßen und zwei U-Bahnlinien. Es bedarf einer gestalterischen Reaktion auf die wünschenswerte Steigerung des Anteils von Fuß- und Radverkehr sowie des ÖPNV – insbesondere durch die Verringerung der Fahrspuren für den MIV am Platz und den zuführenden Straßen. Die Freihaltung des Platzes von einer künftigen Tramhaltestelle erscheint folgerichtig sowie eine Herausnahme des Autoverkehrs an der Ostseite wünschenswert.

Entsprechende Maßnahmen sind zugleich die Voraussetzung für die Verbesserung der Aufenhaltsqualität und der Sicherheit. Sie sind mit u. in einem überschaubaren Aufwand und Zeitraum durchführbar was insbes. für inhabergeführte Gewerbe existenziell seien kann. Über das „Verbesserungspotenzial“ hinaus ist m. E. kein Bedarf an einer grundlegenden Umwandlung festzuhalten.

Dagegen steht, dass mit dem – unter Ausnutzung einer sozialen Notlage während der Pandemie zwischen reg. Bürgermeistern u. Signa entstandenen – LOI seit 2020 vom Investor versucht wird, eine Baugenehmigung für ein Hochhausprojekt am Hermannplatz vorwegzunehmen. Als Instrument soll ein vorhabenbezogener, vom Investor selbst erstellter Bebauungsplan durchgesetzt werden. Dass der Senat darüber hinaus sowohl das Verfahren für das Gebäude (wie für den Platz) gegen den Willen der betroffenen bezirkl. Fachverwaltungen an sich gezogen hat, zwei Berliner Koalitionsparteien und eine bürgerschaftliche Initiative mit mehreren Tausend gesammelten Unterschriften das Vorhaben ablehnen, kennzeichnet die konfrontative Situation.

Ein „Durchregieren“ eines neuen Bausenators wäre ein falsches Signal. Denn ein höchst umstrittenes Projekt eines privaten Großinvestors darf nicht zur Spaltung der Stadtgesellschaft führen. Notwendig ist stattdessen die Durchführung eines ergebnisoffenen partizipativen Beteiligungsverfahren – mit einer neuen Runde.

Wir wollen das Vorkaufsrecht zurück !

Am Samstag 27.11.2021 findet eine Demo zum Urteil zum Vorkaufsrecht statt. Sie beginnt um 14 Uhr bei der H48 (Hermannstraße 48 / Höhe Boddinstraße). Dort gibt es Redebeiträge, dann gehen sie weiter bis zum Kotti und machen einen Zwischenstop an der Sanderstraße für einen Redebeitrag. Am Kotti findet eine Abschlußkundgebung statt.

Das Vorkaufsrecht wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.2021 so stark eingeschränkt, dass seine Anwendung im Sinne des Mileuschutzes praktisch verunmöglicht wurde. Die Zukunft dieses letzten Instruments gegen Gentrifizierung und Verdrängung ist ungewiss. Wir, die durch das Vorkaufsrecht zumindest bescheidene Spielräume für eine gerechtere Stadtentwicklung hatten, fordern die zügige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Baugesetzbuch, die die Ausübung des Vorkaufsrechts wieder ermöglicht und auf sichere Füße stellt. Wir, das sind betroffene, organisierte Hausgemeinschaften, Vereine und stadtpolitische Initiativen aus den Kiezen, wollen echten Milieuschutz und keine weitere Verdrängung hinnehmen.

Wir sind wütend über das politische Spiel um Stadtentwicklung. Das BVerwG hat sich streng an den Wortlaut von § 26 BauGB gehalten, der Ausnahmen vom Vorkaufsrecht regelt und den Sinn und Zweck des Vor- kaufsrechts im Sinne des Milieuschutzes faktisch untergräbt. Trotz allen Drängens aus der Landespolitik ist der Gesetzgeber auf Bundesebene nicht aktiv geworden.

Die Koalitionär*innen der künftigen Bundesregierung stehen nun in der Pflicht und Verantwortung, das Versäumnis von CDU und SPD zu korrigieren. Die blockierenden Parteien müssen das Recht auf Stadt anerkennen! Die Mieter*innenbewegung fordert seit Jahren mehr Schutz vor Spekulation mit Wohnraum. Dies muss nun konsequent und vor allem rechtssicher umgesetzt werden!

Bis die künftige Bundesregierung ein Gesetz verabschieden wird, das die Ausübung von Vorkäufen wieder ermöglicht, sind viele Mieter*innen und Hausgemeinschaften noch akuter von Verdrängung bedroht als sonst. Auf allen politischen Ebenen sind dringendst Maßnahmen zu ergreifen, um eine Beschleunigung des Ausverkaufs unserer Städte zu verhindern und der Spekulation mit Wohnraum endlich Einhalt zu gebieten.

Die Abwendungsvereinbarungen, die in Berlin im Zuge von Vorkaufsprüfungen für etwa 9000 Wohnungen geschlossen wurden, laufen nun Gefahr, ihre Schutzwirkung zu verlieren. Es müssen Lösungen gefunden werden, ihre Einhaltung zu erzwingen. Hinzu kommen die Hausgemeinschaften, für die bereits ein Vorkaufsbescheid ausgestellt ist, der aufgrund von einer Klage aber noch nicht rechtskräftig ist. Auch diese Häuser dürfen jetzt nicht hintenüberfallen, sondern müssen bei der Erarbeitung von Zwischenlösungen Berücksichtigung finden und dürfen nicht ihren Investor*innen ausgeliefert werden!

Wir werden nicht hinnehmen, dass anstelle der Mieter*innen die Profitmaximierung geschützt wird!

WIR FORDERN:

  • Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Ausübung des Vorkaufsrechts im BauGB
  • Erarbeitung einer Zwischenlösung für Häuser in Erhaltungsgebieten, die verkauft werden, bevor ein solches Gesetz besteht
  • Gewährleistung der Einhaltung der bereits geschlossenen Abwendungsvereinbahrungen
  • Erarbeitung einer Zwischenlösung für klageanhängige Vorkaufsfälle

Der nächste Mietentisch findet statt im elele Nachbarschaftszentrum, 2. Stock Hobrechtstr. 55, 12047 Berlin Neukölln (weißes Haus hinter dem Spielplatz).

Kontakt: info@mietenbuendnis.de.

Berliner Senat will 20000 Wohnungen kaufen

Die geplante Übernahme der Deutschen Wohnen durch Vonovia gilt als Abwehrreaktion auf das erfolgreiche Volksbegehren DW & Co enteignen. Wir werden das VB weiter unterstützen damit auch die 3. Stufe Volksentscheid im September ein Erfolg wird. Dann würde der kommunale Bestand um 243.000 Wohnungen aufgestockt.

Die dem Berliner Senat von den Immobilienkonzernen im Zuge der Fusion offerierten 20.000 Wohnungen sind trotzdem ein Angebot dass man schwer ablehnen kann. Obwohl es sich um sanierungsbedürftige B-Lagen zu überteuerten Preisen handelt – in Neukölln wohl um Teile der High-Deck-Siedlung und der Gropiusstadt.

Wir fordern eine Offenlegung der Verhandlungen zwecks Kontrolle über betroffene Bestände, Konditionen u. Preis sowie eine Abstimmung im Abgeordnetenhaus. Dies umfaßt auch die Finanzierung des Kaufes. Mit einem Trick das AgH zu umgehen – wie keine Berliner Haushaltsmittel zu verwenden, sondern eine Finanzierung über den Kapitalmarkt durch die LWUs u./o. die Berlinovo – lehnen wir als undemokratisch ab. Auch darf es keine Umgehung der Grunderwerbssteuer – 1 Mrd. Euro – durch Share Deal zu Lasten von Berlin geben.

Dabei steht das Ganze für SPD und Immobilienkonzerne unter dem Zeitdruck des Wahltermins. Sie wollen die Entscheidungen Ende August getroffen sehen – wir am Besten den Volksentscheid abwarten.

Housing Action Day 27.3.2021


Alle Bilder Sabine Wagenfeld

Mitmachen bei der Kampagne „Deutsche Wohnen Enteignen“

Im folgenden ein Aufruf der Kampagne Deutsche Wohnen Enteignen / DWE – siehe Text ganz unten.

Dazu einige Infos: Die zweite Sammelphase von DWE läuft 24.2.2021 bis 24.6.2021, 170.000 gültige Unterschriften sind notwendig, 220.000 werden anvisiert um Sicherheitspuffer zu haben. Die Kampagne wird im wesentlichen von den Kiez-Teams in den Bezirken getragen. Um im Vorfeld optimal vorbereitet zu sein, können wir das Neuköllner Kiezteam unterstützen, insbesondere

  • Eure Bereitschaft erklären, ab dem 24.2. aktiv zu sammeln, entweder als Ini oder Einzelperson, gebt Name, Mailadresse und Telefonnummer bei den Kiezteams durch – entweder per https://www.dwenteignen.de/mitmachen/ oder an info@mietenbuendnis.de, wir geben das dann direkt an das Neuköllner Kiezteam weiter.
  • „Solidarische Orte“ ausfindig machen, an denen Unterschriftenlisten, Flyer und Materialien ausliegen und Unterschriftlisten abgegeben werden können. Dies können Geschäfte, Cafés, Stadtteilzentren usw sein,
  • potentielle Bündispartner – Inis, Projekte, Organisationen usw – mobilisieren.

Diese Infos werden von DWE zur Koordination gesammelt, andererseits wäre es hilfreich, wenn Ihr in Eurem Umfeld selber Ansprechparter:in seid, um das Kiezteam zu entlasten. Flyer zur Kampagne in kleinen Mengen gibt es im elele Nachbarschaftsheim Hobrechtstraße oder im Stadtteilbüro Reuterkiez Rütlistraße. Wenn Ihr größere Mengen braucht, wendet Euch direkt an DWE oder schreibt an info@mietenbuendnis.de, wir informieren Euch dann, wenn sie nachgedruckt werden.


Liebe Mitstreiter*innen,

nach Jahren der Spekulation und der explodierenden Mieten in Berlin fordern wir ein Ende des Wahnsinns: Wir wollen etwa 240.000 Wohnungen von Immobilienkonzernen vergesellschaften – mit dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“.

Ab Ende Februar 2021 haben wir vier Monate Zeit um 170.000 gültige Unterschriften zu sammeln, damit über unser Volksbegehren abgestimmt wird. 25.000 Unterschriften davon wollen wir in Neukölln sammeln.

Damit das klappt, brauchen wir sehr viele Sammler*innen, arbeitsfähige Strukturen in den Kiezen und jede Menge Unterstützung. Um diese Strukturen aufzubauen, haben wir das Kiezteam Neukölln gegründet.

Wir hoffen, dass du uns bei diesem Kraftakt unterstützt! Um dich richtig einbinden zu können und die Übersicht zu behalten, bitten wir dich untenstehend anzukreuzen, wo du dabei sein möchtest (Mehrfachnennung natürlich möglich) und uns das ganze per Mail zurückzuschicken (kiezteam_neukoelln@dwenteignen.de). Damit wir dich leichter kontaktieren können, schick uns bitte am besten auch deine Telefonnummer.

[ ] Ich möchte in der 2. Sammelphase Unterschriften sammeln (Ende Februar-Ende Juni 2021).

[ ] Ich möchte an anderen Aktionen (z.B. Plakatier-Aktionen, Kundgebungen, etc.). des Kiezteams Neukölln teilnehmen.

[ ] Ich möchte im Kiezteam mitarbeiten (d.h. organisatorische Aufgaben übernehmen, Teilnahme an regelmäßigen Treffen).

[ ] Ich bin Mitglied oder habe Kontakt zu anderen Mietinitiativen, politischen Gruppen etc., die „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ggf. unterstützen können (ein Hinweis, welche genau, wäre für uns sehr hilfreich)

[ ] Ich habe Kontakt zu einem Ort, an dem während der 2. Sammelphase Unterschriftenlisten ausgelegt werden können (ein Hinweis, welcher Ort das ist, wäre für uns sehr hilfreich)

Danke für deine Rückmeldung. Sprich dein Umfeld gerne auf unsere Kampagne an und leite diese Mail weiter. Unser Ziel für Neukölln, 25.000 Unterschriften, schaffen wir nur mit vielen Unterstützer*innen!

Holen wir uns die Stadt zurück!

Das Kiezteam Neukölln

 

Rückabwicklung der Mietenpolitik

Zur fragwürdigen Entscheidung von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD), den SPDler Volker Härtig zum Vorstand der Wohnraumversorgung Berlin zu berufen (die die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften kontrolliert).

Die Wohnraumversorgung Berlin ist eine Konsequenz des Mietenvolksentscheids 2015, bisheriger Vorstand war Jan Kuhnert (Sprecher der Initiative Berliner Mietenvolksentscheid) im Duo mit der Sozialwissenschaftlerin und Mitbegründerin von Kotti & Co Ulrike Hamann. Mit Härtig folgt jemand ohne Bezug zur Mieter:innenbewegung, der sich als Gegner von mietenregulierenden Maßnahmen (wie Mietendeckel) und einer partizipativen Mitgestaltung von Mietenpolitk positioniert. Mit dieser Entscheidung rückt die Berliner SPD mit Giffey an der Spitze weiter nach rechts.

Siehe auch Bericht der taz, Presseerklärung von SenFin und Erklärung div. Mieten-Inis, das wir als Bündnis für bezahlbare Mieten unterstützen.

Der Mietendeckel ist da

Das Gesetz zum Mietendeckel (MietenWoG Bln) trat am 23.2.2020 mit der ersten Phase (Einfrieren Miethöhe auf Stichtag 18.6.19) und nun am 23.11.20 mit der zweiten Phase (Absenkung/Verbot überhöhter Mieten) in Kraft. Zweck ist die Stabilisierung der Berliner Wohnungsmieten bei ca. berechtigten 500 000 Mietparteien. Dazu erfolgt eine Begrenzung der Mieten auf max. 20% über der Mietobergrenze entsprechend der Wohnlage. Der Mietendeckel gilt zunächst für fünf Jahre.

Hier kann man/frau in das Thema Mietendeckel einsteigen:

Und so geht man/frau am Besten praktisch vor:

  • Auf der Tabelle „Mietendeckelrechner“ nachsehen, ob die eigene Wohnung mit einer überhöhten Miete (20% über zulässiger Obergrenze) betroffen ist.
  • Wohnungsamt im Bezirksamt hilft beim Überprüfen des Anspruchs
  • Vermieter anschreiben, falls nicht bereits automatisch über zustehende Mietsenkung von ihm informiert.
  • Bei fehlender Reaktion vom Vermieter das Wohnungsamt anschreiben. Wohnungsamt besorgt Feststellungsbescheid vom SenStadt Wohnen. Bescheid geht dann an Vermieter.
  • Vorsicht beim selbstständig Senken auf Verdacht wegen Kündigungsgefahr o. zivilrechtl. Prozeß.
  • Sicherheitshalber die eingesparte Mietdifferenz nicht ausgeben sondern zurücklegen falls Gesetz vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Auch rückwirkende Reduzierung erst nach endgültiger Gerichtsentscheidung möglich (keine Fristen).
  • Unklar auch, ob Vermieter bei Bestehen auf Mietendeckel vermehrt Kündigungen u. Umwandelungen in Eigentumswohnungen versuchen werden.
  • Unklar ebenso, ob bei Neuvermietung neben der Mietendeckelmiete auch eine höhere „Schattenmiete“ (wenn Mietendeckel kassiert wird) erlaubt ist.