Mietenvolksentscheid: Ein erster Schritt in die richtige Richtung

11.10.2015
Pressemitteilung

Mietenvolksentscheid: Ein erster Schritt in die richtige Richtung.

pm-2015-06-24

Das Mietenbündnis Neukölln erkennt an, dass der jetzige Entwurf des Senats für ein Wohnraumversorgungsgesetz erkennen lässt, dass die Realität auf dem Berliner Wohnungsmarkt bei den politischen Entscheidungsträgern angekommen ist. Wichtige Verbesserungen sind die Bindung von 55% der frei werdenden Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften an WBS-Inhaber, die Einschränkung von Kündigungen und Zwangsvollstreckungen, die Verbesserung der Mietermitwirkung, die Deckelung der Mieten in Sozialwohnungen und die Erhöhung der Mietobergrenzen bei Empfängern nach SGB II und XII, die bisher nicht bei der Übernahme von Unterkunftskosten anerkannt wurden. Auch die Erhöhung der Neubauförderung auf 192 Mio. € ist ein richtiger Schritt.

Wir sehen die Regelungen jedoch nur als einen ersten Schritt an, der jedoch möglichst schnell getan werden sollte. Es besteht in einigen Bereichen jedoch noch erheblicher Nachbesserungsbedarf und es sind noch weitere Schritte zu tun. Dazu gehören:

  • Die Härtefallregelung ist auf eine Bindung an eine Bruttokaltmiete umzustellen. Je nach Einkommenskategorie greift die vorgeschlagene Regelung zu spät und lässt noch Mieten bis zu 45% des Haushaltseinkommens zu.
  • Der Gesetzentwurf verzichtet auf eine grundsätzliche Neuregelung der Mietensystematik im sozialen Mietwohnungsbau. Eine politisch festgesetzte Richtsatzmiete hätte den Subventionsbedarf erheblich reduziert. Die Eigentümer sind an den Lasten durch eine Beschränkung der Eigenkapitalverzinsung zu beteiligen.
  • Die angekündigte Modernisierungsförderung ist zu gering und löst das Problem nicht, dass eine energetische Modernisierung für viele Mieter unbezahlbar bleibt.